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RoyMurphy schrieb am 27.June.2022, 11:35:17 in der Kategorie ot.haushalt

Was haltet ihr von Deckenventilatoren?

> > Gesetzlich ist es noch schlimmer: Laien dürfen mit Spannungen von 50
> Volt
> > Wechsel- bzw. 120 Volt Gleichstrom umgehen, darüber erlischt der Schutz
> > einschlägiger Versicherungen.
> >
> >
> Spannung
> > / 3 Was dürfen elektrotechnische Laien?
>
> Das gilt im Arbeitsverhältnis.
> Bein elektrischen Laien im Privatbereich steigt keine Versicherung aus.

Nicht vergessen/übersehen: In den AGB der Privat-Haftpflichtversicherung (v.a. bei Billigheimern) können Klauseln "versteckt" sein, die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausschließen oder einschränken. Meine Versicherung ist etwas teurer und beschränkt die Haftungszusagen nicht.

Als Versicherungsberater hatte ich einmal einen Fall zu bearbeiten, vor dem der Kunde den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung abgelehnt hatte. Wenige Wochen später gab's einen Wohnungsbrand, weil er eine Lampe zu nah am Fenstervorhang platziert hatte, der in Abwesenheit Feuer fing, das bis zum Eintreffen der Feuerwehr auch Nachbarwohnungen in Mitleidenschaft gezogen hatte.
Zwar bezahlte die Gebäudeversicherung die Instandsetzung der Schäden am Bau, auf den Schäden an seiner Wohnungseinrichtung blieb der "Sparer" jedoch sitzen. Er war davon ausgegangen, dass es für "Stammkunden" Kulanzleistungen gäbe ...  :uuuh:  :no:

So kam zur Unkenntnis über Strom- und Geräteeigenschaften auch noch Nachlässigkeit hinzu, was zwar zum Abschluss der PHV führte, aber nicht zur nachträglichen Schadensregulierung. Lehrgeld nennt man das wohl hier und anderswo zu Lande  :bewi:
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