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Kleinalrik2021 schrieb am 02.June.2022, 09:15:44 in der Kategorie ot.haushalt

Seltsamer Ebay-Verkauf...

Auch bei Ausschluss der Gewährleistung in einem Privatverkauf. Die Gewährleistung - ausgeschlossen oder nicht - beginnt ja erst mit erfüllter Leistung. Und hier (in dem fiktiven Fall) wurde noch gar nicht mal geliefert.

> > Auch bei einem privatverkauf?
> Ja - auch als Privatperson bist du gewährleistungspflichtig.
> Außer man schließt die Gewährleistung aus, indem man den Artikel als
> defekt anbietet.

> Der beliebte Satz: "Privatauktion keine Garantie oder Gewährleistung
> gilt als nicht geschrieben"

Genau. Pauschalausschlüsse sind unzulässig. Der Gewährleistungsausschluss muss eine Individualvereinbarung sein. Zudem auch formulierungstechnisch ein stumpfes Schwert. Garantie und Gewährleistung kann man ausschließen, hat aber keinen Einfluss auf die gesetzliche Verpflichtung, die da heißt Sachmängelhaftung.
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