Kleinalrik2021 schrieb am 01.June.2022, 09:01:21 in der Kategorie ot.haushalt
Seltsamer Ebay-Verkauf...
> Überweise ihm das Geld zurück und sagt ihm das dir beim einpacken das > Servies leider kaputt gegangen ist.
Keine gute Idee. Dann ist der Verkäufer ersatzlieferungspflichtig. Das heißt, wenn es das Service irgendwo auf dem Markt noch gibt, müsste er es dort nachkaufen und dem Käufer liefern. Oder umgekehrt, der Käufer könnte sich das Service auf dem Markt ersatzbeschaffen und die Mehrkosten vom Verkäufer einfordern.