verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 31.05.2022, 17:58:40
> Da stellt sich doch die Frage warum es möglich ist solchen Schwachsinn
> überhaupt zu schützen.
> Auf der einen Seite kann man sich solchen Schwachsinn wie die Länge von
> Wischerblättern schützen lassen und auf der anderen Seite ist es bei
> echten neuen Technologien fast unmöglich einen echten Schutz zu bekommen.
Der Schwachsinn begann ja schon mit dem Schutz von Buchstaben-/Zahlenkombinationen in "weiser Voraussicht", dass sie mal irgendein Aufsichtsrat als Typbezeichnung für ein Produkt verwenden könnte.
Beispiel:
BGH: Classe E versus E-Klasse
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Schwabengruß - https://www.youtube.com/watch?v=toBbW4eTKsA - aus meiner Heimatstadt Esslingen
Reinhard
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