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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 31.May.2022, 11:31:29 in der Kategorie ot.haushalt

Seltsamer Ebay-Verkauf...

> Finger weg von solchen "Käufern".
>
> Adi muss ja nicht auf die Anfrage antworten.

Nur dass das keine "Anfrage" war, sondern ein Kauf, wobei Adi nun verpflichtet ist, die Ware auch zu liefern. Zumindest im deutschen Recht ist das bindend, und es wurden schon Verkäufer gezwungen, Ware herauszurücken, die für einen völlig unrealistisch niedrigen Preis weg ging.

Gruß Karsten
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