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#453924 Renovierung nach Auszug ohne Rückfrage von Vermieter - Nachzahlung? (nt.feedback)

verfaßt von Kleinalrik2021, 04.05.2022, 15:48:12

> Bei der Wohnungsübergabe wurde (ich vermute mündlich) ein Zeitraum von
> ca. 2 Wochen für weitere Klärungen der Mängel vereinbart.
>
> Da diese Frist weit mehr als abgelaufen ist, kann sich der ehemalige
> Vermieter brausen gehen.

Naja nu, der Haken ist die - von uns beiden vermutete - mündliche Vereinbarung. Damit ist der Standpunkt von Fabian zwar korrekt, aber mit der mündlichen Vereinbarung kann er vor Gericht eine Pusteblume ausstopfen und es geht eher so aus, wie es Hausdoc menetekelt.

Allein vom schriftlichen Übergabeprotokoll sähe die Sache für den Richter so aus:

Mängel wurden festgestellt und vom Mieter per Unterschrift bestätigt.
Möglicherweise stand oder stand nicht eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung im Protokoll. Einen Monat hätte Fabian Zeit gehabt, zur Mängelbeseitigung.
Fabian hat den Monat ungenutzt verstreichen lassen.

WIR wissen, dass es anders lief. Aber der Richter entscheidet an dem, was beweisbar und/oder glaubhaft ist.

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