verfaßt von Kleinalrik2021, 04.05.2022, 09:26:24
Nicht überraschend.
Bei beidseitiger Einengung der Fahrspuren hat derjenige Vorfahrt, der als erster die Engstelle erreicht.
Das bedeutet, wenn beide gleichzeitig die Engstelle errechen / bzw. bei Annäherung gleichauf sind, ist unklar, wer Vorfahrt hat.
Und in solchen Fällen muss man sich halt abstimmen und vernünftigerweise lieber den Rüpel vorlassen. Denn man hat keinerlei Rechtsvorteil im Falle einer Kollision, nichts, worauf man sich berufen könnte.
Im Zweifelsfalle - so empört wie man auch über das rüpelhafte Verhalten des Gegenübers sein kann - lässt man ja nur EIN einziges Fahrzeug vor. Denn gegenüber allen nachfolgenden Fahrzeugen hat man ja wieder Vorfahrt, da man die Engstelle vor ihnen erreicht hat. Da kann man ggf. so kaltblütig sein, und einen Unfall in kauf nehmen... nur nicht vor Gericht das dann auch noch zugeben!
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