Ansicht:   

#453900 Nachtrag (nt.feedback)

verfaßt von Fabian86 zur Homepage von Fabian86, Hannover, 03.05.2022, 22:30:35

> Bedeutungslos.
> Es zählt der Zustand bei Wohnungsübergabe bei Auszug.
> Im Mietvertrag steht ( stand) in welchem Zustand die Mietsache übergeben
> werden muss.

Muss ich nochmal schauen. Damals hat der Hausmeister auf meine Kosten gefragt, wie ich die Wände haben will und gestrichen..

> Bei neuen Wohnungen in der Regel nur unrenoviert und besenrein. Bei
> älteren Wohnungen meist Zustand wie bei Einzug - also frisch
> renoviert/gestrichen.

War in meiner neuen Wohnung so...

> Wenn das bei dir anders gelaufen ist, musst du den Geldbeutel aufmachen.
> Der Vermieter läuft dir da sicher nicht hinterher und bittet um irgendwas.
> Er beauftragt eine Fachfirma und leitet die Rechnung an dich weiter.
> Mit Wohnungsübergabe endet eigentlich auch das Vertragsverhältnis. Es
> gibt keinen Grund , warum dich der Vermieter nochmal in die Wohnung lassen
> sollte.

Ging auch nicht.. aber ich meine, Besenrein war auch die alte Wohnung..

> Die Heizkosten/ Nebenkostenabrechnung ist ein eigenes Thema.

Das stimmt, aber hätte ich nicht angerufen  :crying:

--
Update 07.10.2023
Urlaub vorbei, wieder aktiv!
[image]

Mitglied nach Spotlight.de seit 14.03.2008 und Netz-Treff.de seit 08.01.2019.

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz