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#453899 Nachtrag (nt.feedback)

verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 03.05.2022, 22:12:04
(editiert von Hausdoc, 03.05.2022, 22:12:50)

> einen Monat hatte ich noch Zeit selber was zu machen, er wollte sich
> erstmal erkundigen und fragen, ob es eigenverschulden ist und ob eine
> externe Firma kommen soll.. meine Handynr hatte er! Er rief mich ja sogar
> eines mal zurück, wo ich blieb... vor der Wohnungsübergabe (erst
> Besichtigung vor der eigentliche Übergabe)

Bedeutungslos.
Es zählt der Zustand bei Wohnungsübergabe bei Auszug.
Im Mietvertrag steht ( stand) in welchem Zustand die Mietsache übergeben werden muss.


Bei neuen Wohnungen in der Regel nur unrenoviert und besenrein. Bei älteren Wohnungen meist Zustand wie bei Einzug - also frisch renoviert/gestrichen.
Wenn das bei dir anders gelaufen ist, musst du den Geldbeutel aufmachen.
Der Vermieter läuft dir da sicher nicht hinterher und bittet um irgendwas. Er beauftragt eine Fachfirma und leitet die Rechnung an dich weiter.
Mit Wohnungsübergabe endet eigentlich auch das Vertragsverhältnis. Es gibt keinen Grund , warum dich der Vermieter nochmal in die Wohnung lassen sollte.

Die Heizkosten/ Nebenkostenabrechnung ist ein eigenes Thema.

--
Gruß Hausdoc

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