Ansicht:   

#453610 ABO - neues Gesetz seit März 2022 (nt.feedback)

verfaßt von Fabian86 zur Homepage von Fabian86, Hannover, 23.04.2022, 02:27:13

> Hi
>
> > Ich mache da NIEMALS eine Einzugsberechtigung, sondern überweise
> jährlich
> > den Abobetrag.
> > Wenn die das verlängern wollen, müssen sie eben eine Rechnung
> schicken.
> > Da kann ich immer noch fristgerecht kündigen.
>
> Das kann auch schiefgehen..
> Ich habe ein Bahncard Abo - gegen Rechnung.
> Die Rechnung kommt ca. einen Monat vor Ablauf.
> Kündigungsfrist des Abos ist drei Monate vor Ablauf.
> Finde den Fehler.. ;)

Ach schade, wollte gerade sagen, gute Idee ;) Aber ich habe den Fehler gefunden  :-|

--
Update 07.10.2023
Urlaub vorbei, wieder aktiv!
[image]

Mitglied nach Spotlight.de seit 14.03.2008 und Netz-Treff.de seit 08.01.2019.

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz