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#453546 ABO - neues Gesetz seit März 2022 (nt.feedback)

verfaßt von MudGuard zur Homepage von MudGuard, München, 21.04.2022, 14:20:53

> So.. meine Frage:
> Ich habe eine Zeitschrift abonniert, war im Angebot, da Stand per E-Mail:
> Das Abonnement ist unbefristet und gilt ab dem 26.03.2021 verbindlich für
> 12 Monate.

Kündigungsfrist vermutlich mindestens 4 Wochen vor dem Jahrestag des Vertragsbeginns, also dem 26.03.
Damit wäre der letztmögliche Kündigungstermin vor dem 01.03.2022 gewesen, und damit das neue Gesetz noch gar nicht zutreffend (selbst wenn es auch für Altverträge gelten würde).

> Ich habe aber laut neues Gesetz keine Benachrichtigung (auch nicht im SPAM)
> bekommen:

Warum auch? Eine Benachrichtigung vor dem Kündigungstermin wäre nicht nötig gewesen, weil schon der Kündigungstermin vor In-Kraft-Treten des Gesetzes lag. (Abgesehen davon, daß das Gesetz nur für Verträge ab dem 01.03.2022 gilt ...)

> Was würdet ihr machen? Ich lese die Zeitschrift ehrlich gesagt kaum noch
> und es war mal für ein Jahr fast geschenkt, jetzt habe ich 160€ gezahlt,
> wenn der doofe Krieg nicht wäre, würde ich nicht so "rumheulen".. mir
> geht jetzt auch das Geld aus...

Tja, wenn man, statt Rücklagen zu bilden, sein gesamtes Einkommen für ständig neue Hardware raushaut ...

--
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MudGuard
O-o-ostern

 

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