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#453156 positiver Corona-Test im Urlaub (verkehr.reise)

verfaßt von Howie, 24.03.2022, 18:49:39
(editiert von Howie, 24.03.2022, 18:50:23)

> Nun grübeln wir über folgendes Problem:
> Was ist, wenn einer von uns am z.B. 12.6. positiv coronagetestet wird?

Ich verstehe - ehrlich gesagt - dein Anliegen nicht.

Wenn jemand positiv getestet ist, dann gelten doch folgende Regeln, oder irre ich mich da?

Ich zitiere mal aus den Bestimmungen, die aktuell in Rheinland-Pfalz gelten. Das sollte aber überall so sein und man sollte einhalten.

Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten. Absonderung umfasst Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und Isolation bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

In die Absonderung müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes

- positiv getestete Personen,
- Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person, enge Kontaktpersonen,
- Covid 19-Krankheitsverdächtige und
- Personen, die aus Risikogebieten einreisen


Quelle: Absonderung und Quarantäneregelungen

Wenn du aber wissen willst, wie du einer Infektion vor Beginn deiner Reise verbeugen willst, dann bleibt dir m. E. nur eine Reduzierung aller Kontakte auf Null. Das hast du aber ja selbst gesagt.
Alles andere ist für mich nur eine Suche nach Schlupflöchern, um es mal direkt zu formulieren.

--
Viele Grüße
Howie

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