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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 15.December.2021, 14:21:13 in der Kategorie ot.haushalt

Zeitschalter Treppenhausbeleuchtung

> Kassenzettel braucht es nicht unbedingt!

Jein.

Wenn Du die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nimmst, wirst Du den Kassenbon benötigen.

Du hast Dich aber direkt an den Hersteller gewendet. Die sind da sehr oft, sehr kulant. In Deinem Fall wird er vielleicht sogar die Leuchtmittel zwecks interner Qualitätssicherung untersuche wollen.
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