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RoyMurphy schrieb am 10.December.2021, 16:36:55 in der Kategorie nt.netz-treff

Erinnerung an den Führerscheinumtausch JG 1953-1958

> > Bis 19.Januar 2022 sollten die Jahrgänge 1953 bis1958 ihre
> Führerscheine
> > gegen die EU Plasikkarte getauscht haben!
>
> Darf man da den alten eigentlich behalten?
> (von mir aus ungültig gestempelt ...)

Also ein vollgepacktes Sparbuch darf man behalten, es wird durch Mehrfachlochung entwertet und das Kapital auf das neue Heftchen übertragen. Allerdings wurde die Papierform bei meiner Bank abgelöst von einem Online-Tagesgeldkonto (0,5 % Zins ab 75.000 € Einlage!), das per Online-Banking zu verwalten ist.
>
> Ob ich das jetzt bis zum letzten Tag aussitze, ist eigentlich egal.
> Bei 15 Jahren Gültigkeit bin ich bei Ablauf dann mindestens 70, viel
> öfter als 1mal wird eine Verlängerung eh nicht fällig.

Wenn ich die Frist aussitze, werde ich ohne weitere Verlängerung noch mit 91 Jahren die Straßen und Schleichwege unsicher machen und auf Radfahrende mit oder ohne Last wegen mangelnder Fahr- und Regelkenntnisse Jagd machen.
>
> Insbes. unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass meine letzte Fahrt
> im Auto als Fahrer bereits ca. 35 Jahre her ist - ich hab meinen
> Führerschein für geschätzt weniger als 200km eingesetzt - dürfte aber
> mit der Klasse 3 jederzeit einen 7,5-Tonner auf Deutschlands Straßen
> fahren ...

Da muss man sich ja in Acht nehmen, ob evtl. ein Führerscheinjüngling am Steuer so einer Brechstange sitzt..
Während der Pandemie komme ich wegen ausgefallener und noch ausfallender Ausflugsfahrten auf knapp 1.500 km/Jahr. Für künftige Fahrten ohne ÖPNV- oder DB-Unterstützung wird für Kurzstrecken ein Taxi und für größere Entfernungen ein Leihwagen wahrtscheints günstiger.
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