me3 schrieb am 09.December.2021, 20:19:22 in der Kategorie ot.haushalt
Heizungswasserbefüllung und -aufbereitung
Du siehst das falsch. Der Anlagenkäufer hat einen Werkvertrag mit dem Heizungsbauer. Alle Gewährleistungsansprüche richten sich an den.
Der Hersteller gibt die Einbaurichtlinien für die Montage vor. Werden die nicht eingehalten, gibt es weder Garantie noch Gewährleistung von dem. Es kann nur der Heizungsbauer in die Pflicht genommen werden, da der die Vorschriften des Herstellers nicht eingehalten hat (Montagefehler).