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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 09.December.2021, 17:57:56 in der Kategorie ot.haushalt

Heizungswasserbefüllung und -aufbereitung

> Doch - in dem Punkt kann und darf er die Gewährleistung verweigern.
> Für die Schadenursache Magnetit im Pumpenlager ist nämlich nicht der
> Hersteller haftbar zu machen.

Damit sind vor Jahren schon Druckerhersteller vor Gericht gescheitert, die die Gewährleistung verweigern wollten, weil der Kunde Alternativtinte statt Originaltinte verwendet hatten.

Ersetze "Drucker" durch "Heizkessel" oder "Heiztherme" und du hast dasselbe in Grün.

> Inwieweit es hier Gewährleistung Kunde vs Fachhandwerker bestellt ist,
> ist ein anderes Thema.

> Der Kunde hat sowieso kein Vertragsverhältnis mit dem Hersteller

richtig.
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