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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 09.December.2021, 17:50:57 in der Kategorie ot.haushalt

Heizungswasserbefüllung und -aufbereitung

> Gewährleistung kann der Hersteller nicht umgehen, die ist
> gesetzlich geregelt. Aber seine Garantie, die kann er verweigern.


Doch - in dem Punkt kann und darf er die Gewährleistung verweigern.
Für die Schadenursache Magnetit im Pumpenlager ist nämlich nicht der Hersteller haftbar zu machen.

Inwieweit es hier Gewährleistung Kunde vs Fachhandwerker bestellt ist, ist ein anderes Thema.

Der Kunde hat sowieso kein Vertragsverhältnis mit dem Hersteller
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