> > Da heißt es: "Für Kleinanlagen, wie sie in Einfamilienhäusern
> > vorliegen, muss das Füll- und Ergänzungswasser nicht aufbereitet
> werden."
> >
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> Das ist zwar in teilen richtig.
> Wenn aber bei normal befüllter Anlage die Pumpe vorzeitig stirbt, verweist
> der Hersteller auf VDI 2035 - und Gewährleistung gibts dann nicht.
Gewährleistung kann der Hersteller nicht umgehen, die ist gesetzlich geregelt. Aber seine Garantie, die kann er verweigern.