> Da heißt es: "Für Kleinanlagen, wie sie in Einfamilienhäusern
> vorliegen, muss das Füll- und Ergänzungswasser nicht aufbereitet werden."
>
Das ist zwar in teilen richtig.
Wenn aber bei normal befüllter Anlage die Pumpe vorzeitig stirbt, verweist der Hersteller auf VDI 2035 - und Gewährleistung gibts dann nicht.
Wenn das Wasser schon jahrelang drin ist, ist die meiste Härte schon rausgekocht. Miss einfach mal den Leitwert. Liegt der unter 200 würde ich das so lassen ( meine persönliche Meinung) - aber ein magnetitabscheider muss zwingend zeitnah rein.