Dein Heizungsbauer hat beim Einbau gegen die Vorschriften von Viessmann verstoßen. In der Installationsanleitung steht eindeutig, dass die VDI2035 einzuhalten ist. Andernfalls ist der Hersteller aus jeglicher Gewährleistung. Schon damals hätte er die Anlage spülen und mit aufbereitetem Wasser befüllen müssen. Für die Nachfüllung hätte neben der vorgeschriebenen Systemtrennung auch mindestens ein Filter für die Aufbereitung des Wassers eingebaut werden müssen.
Jetzt nur einen Filter nachrüsten bringt nichts. die Anlage muss erstmal gespült werden. Dann kannst du VE- Wasser auffüllen. Und dann eine Wasseraufbereitung zum Nachfüllen einbauen.
Im
Link hast du ein Beispiel für so eine Nachspeisung.
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