Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

me3 schrieb am 08.December.2021, 22:41:26 in der Kategorie ot.haushalt

Heizungswasserbefüllung und -aufbereitung

Dein Heizungsbauer hat beim Einbau gegen die Vorschriften von Viessmann verstoßen. In der Installationsanleitung steht eindeutig, dass die VDI2035 einzuhalten ist. Andernfalls ist der Hersteller aus jeglicher Gewährleistung. Schon damals hätte er die Anlage spülen und mit aufbereitetem Wasser befüllen müssen. Für die Nachfüllung hätte neben der vorgeschriebenen Systemtrennung auch mindestens ein Filter für die Aufbereitung des Wassers eingebaut werden müssen.
Jetzt nur einen Filter nachrüsten bringt nichts. die Anlage muss erstmal gespült werden. Dann kannst du VE- Wasser auffüllen. Und dann eine Wasseraufbereitung zum Nachfüllen einbauen.
Im Link hast du ein Beispiel für so eine Nachspeisung.

me3
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz