Hackertomm schrieb am 01.December.2021, 21:30:04 in der Kategorie nt.netz-treff
Weltkrieg fordert 3 weitere Opfer
Upps, diese Antwort sollte ein Stockwerk höher bei Hausdoc landen!
Aber auch beim Schatzfund ist es nicht einheitlich!
Mal kassiert der Staat bzw. Bundesland alles, mal kann der Finder einen Teil behalten.
Dazu kommt noch dazu, wie tief der Fund z.B. im Boden vergraben war.
Wobei ich da von einem zufälligen Fund, z.B. bei Ausheben einer Grube/Fundament etc. ausgehe!
Denn Schatzsuch auf eigene Faust, etwas mit Metallsonden ist in BW verboten!
Oder Bedarf einer Genehmigung!
Und wenn archäologische Funde zu Tage kommen, egal was es ist, ist Schluß mit Suchen, da muss das Landes Dnekmalamt verständigt werden und zwar sofort!
Grund ist der, damit die Lage des Fundes und die Fundstelle nicht aus dem Zsammenhang gerissen werden und dass Umwelt drumrum mit einbezogen werden kann.