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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 15.November.2021, 21:14:35 in der Kategorie ot.haushalt

H4/ALG2 (erst ALG1) Singel 66m² Anteile

> Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich die Wohnung, die ich jetzt
> liebevoll aufbaue, im schlimmsten Fall aufgeben muss oder das Amt mir ein
> Teil anrechnet.

Das kann dir keiner ohne weitere Informationen sagen, denn das ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern oft auch von Zuständigkeitsbezirk zu Zuständigkeitsbezirk anders - manchmal kommt es sogar allein auf den zuständigen "Fallmanager" an.
Das liegt daran, dass es keine festen Regeln dafür gibt, ab wann eine Wohnung "zu groß" ist.
Manche Jobcenter übernehmen auch für eine "zu große" Wohnung die Miete voll, wenn kleinere und billigere Wohnungen nicht verfügbar sind.
Andererseits gab es auch Fälle, wo Jobcenter das nicht taten, sondern mit dem Vermieter einen Deal schlossen: wir entziehen dem Mieter einfach die Fläche, die "zu viel" ist (1) und zahlen dann die für die verringerte Fläche die "ortsübliche" Miete.
Dieser Unfug wurde leider von einigen Gerichten gebilligt, es macht wenig Sinn zu versuchen, dagegen vorzugehen.

> Dafür werde ich Geld zur Seite sparen, wenn ich fertig bin
> mit Möbel kaufen etc.

Vorsicht! Das darfst du unter keinen Umständen auf Bankkonten tun, hier ist "Kopfkissen sparen" angesagt. Denn beim HIVler gilt das "Zuflussprinzip", d.h. es ist völlig egal woher er Geld aus welchem Grund bekommt, es ist immer auf die staatliche Zuwendung anzurechnen.
Das gilt sogar, wenn du Geld vom örtlichen Versorger bekommst, weil du zuviel bezahlt hast.
Daher ist es von Vorteil, wenn dein Versorger bereit ist, ein Kundenkonto zu führen, auf dem auch ein Guthaben bestehen bleibt, das dann bei der nächsten Zahlung angerechnet wird (wobei einige Jobcenter selbst in solchen Fällen einen Durchgriff versucht haben..)
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