Ansicht:   

#449001 Vergesst den Umtausch des Führerscheins bitte nicht! (verkehr.kfz)

verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 09.10.2021, 17:47:38
(editiert von RoyMurphy, 09.10.2021, 17:49:26)

> Also ich finde diesen Hinweis sehr wichtig:
>
> (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574)
>
> Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen
> Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der
> ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per
> Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle
> Führerscheinstelle schicken.

Mann, Mann, Mann - jetzt fahren sie schon 6-spännig - die "Greenhorns" in der neuen Bundesregierung züchten sicher noch einige weitere dazu, z.B. Angabe von Marke, Modell, Baujahr und Farbe des nach dem Führerscheinerwerb ersten Autos.

Ich seh's gelassen:

"Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033"

Quelle:
Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Bis dahin verzichte ich möglicherweise auf das Plastikkärtchen und lasse mir statt dessen einen Museumsstempel auf meinen grauen Lappen pappen. Vermutlich ist dann auch das autonome Fahren ausgereift oder ich schließe ein Beförderungs-Abo bei einem notleidenden Taxiunternehmen ab. Kommt Zeit, kommt Rat ...  :ok:

--
Schwabengruß - https://www.youtube.com/watch?v=toBbW4eTKsA - aus meiner Heimatstadt Esslingen
Reinhard

------------------------------------------------------------------------

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz