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Hausdoc schrieb am 08.October.2021, 09:42:32 in der Kategorie ot.haushalt

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> Energieberater wäre ja nur notwendig, wenn die Vermieterin KfW in
> Anspruch
> nimmt.
Nö.
Ein Energieberater berechnet bei energetischer Sanierung auch zb. die Taupunktbestimmung.
Zudem wird hier auch der notwendige Dämmwert festgelegt. Bei "schwacher" Gebäudedämmung ist ein höherer Dämmwert der Verglasung notwendig.

Stelt sich heraus daß die durchgeführten Massnahmen Mist sind, muss der Energieberater dafür gerade stehn ( dessen Betriebshaftpflichtversicherung)
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