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Nachricht aus dem Archiv

Fabian86 schrieb am 07.October.2021, 22:49:09 in der Kategorie ot.haushalt

Fenster austauschen - ggf. teile ich selber ein Beitrag

> > Ich will die Fenster in der neuen Wohnung neu machen lassen.
> > Bei der Wohnungsübergabe habe ich von der Mieterin ein Fenster (von ihr
> > aus) als Schaden und einen Auftrag ihrerseits aufgegeben.. die haben
> sich
> > noch nicht gemeldet, der Auftrag ging Dienstag 9 Uhr raus.
>
> Ich kann mich erst jetzt in die Diskussion einschalten.
> Wurde bei der Wohnungsbesichtigung bzw. vor Abschluss des Mietvertrags eine
> Mängelliste erstellt, die auf Kosten des Vermieters abzuarbeiten ist?

Nein, keine Kosten. Nur das ab Montag, dieser Woche die Aufträge rausgehen, an den Fenstermacher, in Fall ging es Dienstag um 9 Uhr raus, ich hab die E-Mail auf Wunsch erhalten und könnte anfragen.

> > Meine Frage ist eure Meinung und was kostet das? Kann ich Anspruch
> geltend
> > machen? Und wenn nein, was kann und sollte ich max. beisteuern?
>
> Was Du nicht abgenutzt oder beschädigt hast, ist Sache des Vermieters.
> Ansprüche zur Schadensregulierung kann der Vermieter z.B. aus der Kaution
> des Vormieters geltend machen. Nur nachträgliche Änderungen in der
> Wohnung müssten nach Zustimmung des Vermieters von Dir finanziert werden.

Ich hab ja noch gar nichts benutzt :) Da die Dame dann von der Kaution das bezahlen muss, sofern es schon Mangel war und Sie es nicht schon damals gemeldet hat, dann ist das ihr Problem.

> Das betrifft z.B. auch die Verlegung eines Netzwerkkabels vom
> Internet-Router in einen anderen Raum, wo Netzwerkgeräte aufgestellt
> werden sollen.

Ahja, da kommt noch was :) In mein Büro will ich ne Dose, die Terrokom war gestern da, hat aber ne Enddose hingelegt, DSL ist in der neuen Wohnung, aber nicht umgeschaltet (sonst könnte ich nicht schreiben). Termin ist am 20sten, bis dahin möchte ich auch etwas leben, aber mit neuen Fenster... Sonst stell ich da nichts in die Wohnung rein, was Wertvoll ist.

> Alle Änderungen (außer baulichen - daher schwer zu verwirklichen) müssen
> ggf. beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden.

Jopp, aber nicht extreme Veränderung, eine Dose im Raum zu verlegen nicht, sonst müsste die TV Dose im Schlafzimmer (die gut da ist :) ) auch weggemacht werden.

> Ausführliche Informationen darüber, was und wie es (noch) geht, findest
> Du hier:
> Neue
> Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden
>
> Wohnungsmängel
> und Mietminderung
>
> Mängelbeseitigung
> Instandhaltung und Instandsetzung

Die behalte ich mal im Hinterkopf.. Ich bin grade dabei alle E-Mail zu lesen. Danke Dir :)

> Viel Erfolg und baldiges Wohnbehaglichkeitsgefühl!

Spätestens am 20sten, wenn ich hier kein Internet mehr habe, bin ich drüben  :hau:  :hau:
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