Fabian86 schrieb am 07.October.2021, 22:37:39 in der Kategorie ot.haushalt
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> Falls letzteres: > Schäden/Mängel an den Vermieter melden, Mietkürzung androhen. > Nix selber machen oder selber in Auftrag geben, der Vermieter könnte sonst > einen Rückbau verlangen - ist ja sein Eigentum, nicht Deins.
Ich warte dann auf den Termin der Besichtigung und dann frage ich, was er meint. Die Vermieterin meinte nur, es geht nur im das Schlafzimmerfenster, aber ich soll das mit dem Wohnzimmer mitangeben, die weiß nun Bescheid. Nur das ich das rechte Wohnzimmer, Büro sowie Bad nun auch haben will, weiß die nicht, dass kläre ich morgen auch ab.