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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 07.October.2021, 19:21:53 in der Kategorie ot.haushalt

Fenster austauschen - ggf. teile ich selber ein Beitrag

> Ich will die Fenster in der neuen Wohnung neu machen lassen.
> Bei der Wohnungsübergabe habe ich von der Mieterin ein Fenster (von ihr
> aus) als Schaden und einen Auftrag ihrerseits aufgegeben.. die haben sich
> noch nicht gemeldet, der Auftrag ging Dienstag 9 Uhr raus.

Ich kann mich erst jetzt in die Diskussion einschalten.
Wurde bei der Wohnungsbesichtigung bzw. vor Abschluss des Mietvertrags eine Mängelliste erstellt, die auf Kosten des Vermieters abzuarbeiten ist?

> Meine Frage ist eure Meinung und was kostet das? Kann ich Anspruch geltend
> machen? Und wenn nein, was kann und sollte ich max. beisteuern?

Was Du nicht abgenutzt oder beschädigt hast, ist Sache des Vermieters. Ansprüche zur Schadensregulierung kann der Vermieter z.B. aus der Kaution des Vormieters geltend machen. Nur nachträgliche Änderungen in der Wohnung müssten nach Zustimmung des Vermieters von Dir finanziert werden.
Das betrifft z.B. auch die Verlegung eines Netzwerkkabels vom Internet-Router in einen anderen Raum, wo Netzwerkgeräte aufgestellt werden sollen.
Alle Änderungen (außer baulichen - daher schwer zu verwirklichen) müssen ggf. beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden.

Ausführliche Informationen darüber, was und wie es (noch) geht, findest Du hier:
Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden

Wohnungsmängel und Mietminderung

Mängelbeseitigung Instandhaltung und Instandsetzung

Viel Erfolg und baldiges Wohnbehaglichkeitsgefühl!
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