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Nachricht aus dem Archiv

MudGuard schrieb am 07.October.2021, 12:35:26 in der Kategorie ot.haushalt

Fenster austauschen - ggf. teile ich selber ein Beitrag

> Ich will die Fenster in der neuen Wohnung neu machen lassen.

Eigentumswohnung oder Mietwohnung?

Falls ersteres: für Fenster (und die gesamte Außenhaut des Gebäudes) ist die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft zuständig.
Mängel an die Verwaltung melden, und von denen die Reparatur/den Ersatz an eine entsprechende Firma in Auftrag geben lassen.
Bei eigenem Austausch könnte auf Dich sonst die Rückbau-Verpflichtung zukommen, weil Du die Fassade verändert hast.
Oder gar Schadenersatzansprüche, wenn durch die eigenmächtig ersetzten Fenster sonstiger Schaden entsteht.
(evtl. vorhandene Absprachen, daß Fenster vom jeweiligen Eigentümer bei Bedarf erneuert werden müssen, sind nichtig - das haben wir bei meiner WEG schon durchexerziert)

Falls letzteres:
Schäden/Mängel an den Vermieter melden, Mietkürzung androhen.
Nix selber machen oder selber in Auftrag geben, der Vermieter könnte sonst einen Rückbau verlangen - ist ja sein Eigentum, nicht Deins.
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