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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 04.October.2021, 20:17:20 in der Kategorie ot.haushalt

@Heizungsfachleute: Wie da zum Entlüften beikommen?

> Irgendwas stimmt da doch nicht.
> Die Leute benutzen den Tank so lange, bis die Überwurfmutter der der
> Zuleitung reißt. Dann wissen sie, dass er sich verformt hat und erneuert
> werden muss...  :kratz:
> Gruselige Vorstellung.

Da über Jahrzehnte ein Regelwerk über Gewässerschutz bei Tankanlagen ( auf Landesebenen) vernachlässigt wurde, wurde die AwSV ins Leben gerufen.
Dabei gibts einige grundsätzliche techn. Regeln
Beispiele.
Jede (!) Tankanlage (über 1000l) muss vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen überprüft werden. Da 99,99% aller Bestandstanks nie einen Sachverständigen gesehen haben, muss dies eben nach 40....50...Jahren nachgeholt werden. 95% aller Tanks "bestehen" diese Überprüfung nicht.
Nylontanks sind für eine Nutzungsdauer von 30-40 Jahren gedacht. Es gibt kein Verfalldatum. Ist ein Tank jedoch sichtbar verformt ( so wie bei Hackertomm) und/oder er bekommt "Elefantenfüße" verliert er seine Zulassung . Er darf nicht mehr mit Heizöl befüllt werden.

Der Sachverständige legt bei Erstüberprüfung fest, ob , bzw in welchen Intervallen Nachprüfungen erfolgen müssen.
Der Betreiber der Tankanlage muss den Sachverständigen selbst beauftragen und bezahlen. ( genauso wie ein KFZ Halter sein Auto regelmäßig zum TÜV bringen muss) .

Der 08-15 Kunststofftank mit unter 10000l außerhalb Wasserschutzgebiet brauchen z.b keine weitere Sachverständigenüberprüfung.
Aber!
Der Heizungsfachmann , der die Wartung macht und jährlich (vorgeschrieben!) den Grenzwertgeber prüft ( und einen Blick über die Gesamtanlage wirft) braucht extra eine Zertifizierung. Dazu braucht der Fachmann eine Schulung mit Prüfung.
Leider weiß das das Gros der Fachleute gar nicht. Deutlich über 90% aller Heizungsfachleute haben diese Zertifizierung nicht - und dürfen eigentlich grundsätzlich nicht an Ölanlagen arbeiten.
Der ganze Zirkus ist nur versicherungsrechtlich notwendig.
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