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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 02.October.2021, 00:03:56 in der Kategorie nt.netz-treff

Die andere böse Überraschung!

> Es gibt auch kein Kontaktformular!

Also wird der Bürger wie zu Kaisers Zeiten genötigt, einen Bußgang zum Amt mit Schimmel oder Schnepfe zu tun, um vergeblich um seinen Anspruch oder sein Recht zu kämpfen.

> > Momentan gibt's 3 Baustellen in Steinwurfentfernung, so dass man als
> > Anwohner bei der Heimkehr selbst in Versuchung gerät, gegen Parkregeln zu
> > verstoßen (kein Abstand vor Fußgänger-Überwegen, Kreuzungen/Einmündungen).
> > Manche riskieren sogar Hausfriedensbruch oder Nötigung, indem sie Stellplätze
> > auf privatem Grund belegen, die ohne
> > Hinweisschild/Verbotsschild/Drohschild (Anzeige, Bußgeld - Abschleppen ist
> > ja nur bedingt möglich) "öffentlich nutzbar" wirken.
> > Bin mal gespannt, bis der Tübinger Gemeinderat auch die Vororte als
> > Einnahmequelle fürs Anwohnerparken (120 ... 180 €/Jahr) entdeckt,
> > natürlich ohne fest reservierten Stellplatz.
>
> Das scheint doch schon realisiert zu sein.
> Sagen zumindest die aktuellen Meldungen in den Medien.
> Wobei 180 Euro im Jahr ja noch bezahlbar sind, dass sind knapp 50Cent am Tag!

Der Jahresbeitrag zu meiner Rechtsschutzversicherung beträgt ebenfalls ca. 50 €Ct/Tag. Da habe ich aber mehr davon: Ich kann juristische Geschütze auffahren, wenn ich anderer Rechtsauffassung bin.  :-D

> Selbst 360Euro wäre bezahlbar, also knapp 1 Euro pro Tag!
> Im Parkhaus in Stuttgart zahle ich 2 Euro die Stunde!
> Da könnte ich für 360 Euro gerade mal 7,5 Tage durchgängig Parken.
> Was aber bei der Tübinger Lösung außeracht gelassen wurde, sind
> Härtefälle, wie z.B. ein Großfamilien, die z.B. einen Van bzw. Kleinbus
> braucht.
> Die wird es dann recht hart treffen.

Und da finge/fängt dann die Ungerechtigkeit an, gleich, ob das Gutscheine, ein Zuschuss oder Freibeträge sind - der Bürohengst wiehert und erhält ein neues Regal für noch mehr Formulare.
Erst heute Abend wurde das Bafög-Unwesen angeprangert, dessen Einkommensgrenze für Eltern Studierender seit Jahren nicht mehr angepasst wurde und auch gering verdienenden Familien diese Förderung versagt.

> Da sollte es dann die Möglichkeit geben, eine Ausnahme von den
> Parkgebühren zu machen!
> Denn alle mit angeblich dicken Autos bluten lassen, dass geht so nicht.

Man könnte ja die Parkgebühr mit dem Kindergeld und/oder mit dem Grad der Behinderung der Fahrzeughaltenden steuerlich verknüpfen:
Zitat aus
Kindergeld ⇒ Lexikon des Steuerrechts | smartsteuerhttps://www.smartsteuer.de
"Kindergeld ist steuerfrei. Sie sollten es aber in der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt eine Günstigerprüfung vornehmen kann. Dabei prüft das Finanzamt, ob die Auszahlung von Kindergeld oder der Kinderfreibetrag, (meine Ergänzung: die Jahresparkgebühr und/oder der Behindertenfreibetrag) für Sie günstiger ist.
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