verfaßt von fuchsi , Niederösterreich, 30.08.2021, 07:03:41
Prinzipiell sind Wahllokaländerungen immer problematisch. Solange aber die Adresse gleich bleibt, und das Wahllokal ausgeschildert ist, sollte das kein Problem sein.
Theoretisch währe das Ergebnis des betroffenen Wahlsporengel nämlich anfechtbar, wenn die Adresse nicht mit der an der Wahlbenachrichtigung angegebenen Adresse übereinstimmt.
PS: wer heutzutage ein nicht barrierefreies Wahllokal aussucht, ist sowieso ein Trottel.
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