verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 03.07.2021, 19:12:49
> Der Grill ist von BMW geschützt, darf also ohne Genehmigung von BMW nicht
> verwendet werden.
> Genauso wie wenn man einen Mercedesstern an einem Fremdfabrikat anbringt,
> der ist ebenfalls geschützt.
> Das ist z.B. weshalb verschiedene Tuner keinen Stern mehr am ihren Wagen
> verwenden dürfen.
> Die Verwendung dieses Markenzeichens wurde denen von Mercedes untersagt!
Seit dem "E-Class"-Debakel, das Mercedes - soweit ich weiß - 200.000 DM/€ (?) wegen Urheberrechtsverletzung (ein Franzose hatte sich den Schriftzug schützen lassen) kostete, wachen die Datenschützer besonders adleräugig über patentierte Lösungen bei den einzelnen Modellen.
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Grüße aus Tübingen
Reinhard
"Eine Frau muss immer so viel Geld ausgeben, dass ihr Mann sich keine weitere(n) mehr leisten kann."
(Doris Reichenauer - von "Dui dô ond de Sell")
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