me3 schrieb am 12.June.2021, 21:10:46 in der Kategorie nt.netz-treff
Und schon wieder ist meine Telfonleitung gestört!
Du kannst auch auf deinem eigenen Grundstück nicht ohne weiteres Tiefbauarbeiten machen. Du bist mindestens verpflichtet, die Lage aller Leitungen zu prüfen, [/b] ]bevor[/b] du anfängst. Wenn du bei deinen Arbeiten Versorgungsleitungen beschädigst, wirst du erleben, wer die Rechnung präsentiert bekommt. Brauchst ja nur mal die Gasleitung ziehen, dass die undicht wird. Da stehen dann neben dem Baubetrieb des Gasversorgers auch Polizei und Feuerwehr da. Die Rechnung kommt garantiert.