> Was sagt die Telekom zu Schadenersatz?
Wenn sie unerlaubte Rechtsberatung betreiben würde, würde sie auf den §823 BGB verweisen und darauf, dass der Verursacher für einen Schaden haftet. Das ist der Nachbar.
Rechtlich korrekt wäre, das ohne Begründung abzulehnen und die fehlenden und fälligen Beträge einzutreiben.
Einen etwas dummen und ungeschickten Nachbarn sollte man nicht unbedingt verklagen. Vernunft und Anstand kann man nicht einklagen. Das wird dann eher schlimmer.
Minimum Anstand wäre gewesen, das Missgeschick mitzuteilen. Scheint aber keinerlei Einschläge mitzubekommen.
@Hackertomm: Buchstaben sparen, bis Festnetz wieder da ist!