sansnom schrieb am 12.June.2021, 09:38:01 in der Kategorie nt.netz-treff
Und schon wieder ist meine Telfonleitung gestört!
zum "buddeln" braucht er keine Genehmigung, da es
auf dem eigenen Grundstück ist.
Für den öffentlichen Bereich gäbe es für Privatleute
ohnehin keine Genehmigung.