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Nachricht aus dem Archiv

Johann schrieb am 15.March.2021, 09:36:12 in der Kategorie ot.haushalt

ot DS-GVO

> Da hast Du prinzipiell Recht. Die Praxis zeigt aber was anderes.

Wo zum Beispiel?

> Wenn man sich nun die anzuhakende AGB wirklich mal durchliest, steht das
> sogar manchmal drin, dass Deine Daten zu Werbezwecken weitergegeben werden
> können.

AGB != DS-GVO. Derlei Hinweise oder Verabredungen sind nicht Vertragsgegenstand, das war mglw. einmal. Deswegen gibt es die DS-GVO mittlerweile.
Bestenfalls wird in den AGB die Compliance mit dieser Verordnung festgeschrieben, zwingend ist das jedoch nicht, an die gesetzliche Verordnung muß man sich eh halten.
In Kaufverträgen bekommt man ja auch keine Belehrung, daß ggf. irgendwelche Steuern durch den Akt anfallen, die entweder ausgehebelt oder ignoriert werden (von welcher Partei auch immer).
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