Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Johann schrieb am 15.March.2021, 08:38:17 in der Kategorie ot.haushalt

ot DS-GVO

> Möchte man im Internet Leistungen beanspruchen, muss man so gut wie auf
> jeder Seite die Datenschutzbestimmungen zustimmen. Der Datenschutz wird
> dann meist komplett ausgehebelt. Also in diesem Bereich greift der
> Datenschutz schon mal nicht mehr.

Auf europäische Gesetzgebung bezogen ist das falsch, deswegen heißt die DS-GVO ja auch Grundverordnung. Gesetze können nicht durch Verträge oder sonstige, individuelle Verabredungen irgendeiner Art ignoriert werden.
Man muß ggf. nachweisen, daß man über den Umfang der DS Regelung informiert hat, ausgehebelt wird dadurch nichts, das wäre illegal.
Deswegen ist auch z.B. der früher oft in Impressen auftauchende Satz „Wir sind nicht für bei uns verlinkte, mglw. strafbare Informationen Dritter auf den verlinkten Seiten verantwortlich.“ überflüssiger Quatsch.
Man kann sich, zumindestens in Europa, nicht mit einer bloßen Erklärung vom Gesetz entkoppeln.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz