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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 15.March.2021, 07:40:30 in der Kategorie ot.haushalt

"Pandemie Betrug"?

Über den Datenschutz kann m an stundenlang diskutieren.

Möchte man im Internet Leistungen beanspruchen, muss man so gut wie auf jeder Seite die Datenschutzbestimmungen zustimmen. Der Datenschutz wird dann meist komplett ausgehebelt. Also in diesem Bereich greift der Datenschutz schon mal nicht mehr.

In Behörden bzw. Strafverfahren sieht die Sache schon anders aus. Hier muss es immer richterliche Anordnungen geben, wenn Systemübergreifend Daten angefordert werden.

In Österreich gab es bezüglich der Einführung der zentralen Krankenakte ELGA die selbe Diskussion. Bis vor ELGA war der Patient der Informationsträger. Vom Facharzt zum Hausarzt mussten schriftliche Befunde, Röntgenbilder usw. transportiert werden. Machte man in Österreich Urlaub, und hatte einen Unfall, hatte das Krankenhaus am Urlaubsort absolut keine Krankenvorgeschichte von Dir. Aufgrund der Vorbehalte wurde ELGA dann auf freiwilliger Basis eingeführt. Wer dies nicht wollte, konnte widersprechen. Ich habe mich dafür entschieden.
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