verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 20.02.2021, 07:52:55
> Leuchtmittel fallen garantiert nicht unter Garantie. Das tut sich kein
> Hersteller an ...
Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen Gewährleistung keine Glühlampe oder Gewährleistung Glühlampe.
Demnach hat Ferry selbstverständlich erst mal einen Gewährleistungsanspruch da offensichtlich ein Sachmangel vorliegt.
Da hier 6 Monate nicht verstrichen sind mus er nicht mal eine Beweislast erbringen.
Kurz: Der Händler ( Vertragspartner) muss in diesem Fall kostenlos Ersatz leisten.
Soviel zur Theorie.......
...und Garantie ist ein ganz anderes Thema
--
Gruß Hausdoc
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