verfaßt von MudGuard , München, 19.02.2021, 23:19:00
> Ich habe mir zu Weihnachten 3 kleine Mini-Lichterketten bestellt.
> Da sind mir dann mit der Zeit 6 Birnchen „durchgebrannt“
> Ich kenn' das schon.
Du kaufst heutzutage noch Lichterketten mit Glühbirnchen statt LEDs?
> Nun stellt sich mir die Frage nach einer Garantie, von mir
> aus auch Gewährleistung. Oder sind Lichterketten ausgeschlossen?
Leuchtmittel fallen garantiert nicht unter Garantie. Das tut sich kein Hersteller an ...
Gewährleistung: waren die Birnchen bereits beim Kauf defekt? Kannst Du nachweisen, daß die auf der Packung angegebene Leuchtdauer nicht überschritten wurde?
Ansonsten wird's schwierig.
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