verfaßt von Fabian86 , Ronnenberg, 29.01.2021, 22:52:15
> Der Begriff „Medizinische Masken“ im Sinne der
> geänderten Landesverordnung umfasst insbesondere OP-Masken, aber auch
> Atemschutzmasken der Kategorie FFP2 und Masken mit mindestens
> gleichwertigem genormten Standard. Nicht zulässig sind Atemschutzmasken
> mit Ausatemventil. Sie schützen zwar denjenigen, der sie trägt, nicht
> aber die Umstehenden."
Also die blauen vorne und hinten da ist die weiß.. dennoch... 50 Cent pro Maske...
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Zur Coronazeiten sag ich nur eines: keine Panik und lächeln!
Stand: 24.03.2020
Update: 06.01.2021
Ich habe es warscheinlich hinter mir (Ende Dezember)
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