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Nachricht aus dem Archiv

Timbatuku schrieb am 23.January.2021, 09:42:35 in der Kategorie ot.haushalt

Ist Impfung auch keine Lösung?

> Sein "Implantateregistereinrichtungsgesetz " und sein
> "Patientendatenschutzgesetz" verpflichten Ärzte und Kliniken, bestimmte,
> teils sehr detaillierte Informationen an ein zentrales Register zu geben -
> auf das jeder Zugriff hat, der ein "berechtigtes Interesse" geltend machen
> (! Nicht "glaubhaft machen") kann. Und nein, Widerspruch zum übermitteln
> der Daten an Interessenten ist nicht möglich, Anwendbarkeit der DSGVO ist
> in beiden Gesetzen explizit ausgeschlossen.

Dafür hast du sicher eine seriöse Quelle, oder? Nach meinem Kenntnisstand ist deine Behauptung von vorne bis hinten erfunden. Weder darf in die elektronische Patientenakte ohne Zustimmung des Patienten irgendwas eingetragen werden noch dürfen irgendwelche Daten ohne explizite Einwilligung des Patienten übermittelt oder abgerufen werden.
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