> > Die Begnadigung kann daher erst nach der Bestrafung erfolgen.
>
> Begnadigung vor Strafe, das ist irgendwie so wie ... Vorkasse.
Tolle Idee: Nach dem nächsten Blitzer das Aktenzeichen abwarten und dann den fünffachen Bußgeldbetrag überweisen mit der Maßgabe, bei nächsten Vorkommnissen das Finanzpolster zu belasten und als "Zins" "Flennpunkte" gutzuschreiben.
Man könnt's ja mal am 1. April so hindeichseln