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Nachricht aus dem Archiv

MudGuard schrieb am 14.January.2021, 11:00:17 in der Kategorie ot.politik

USA: Das wird nicht gut, das wird noch schlimmer.

> Falls er mit dem Gedanken spielt, sich zum Ende
> seiner Amtszeit selbst zu begnadigen (was er tatsächlich tut), so ist das
> einerseits umstritten und andererseits gilt das ohnehin nur für Verfahren
> auf Bundesebene.

Was ich bei der Diskussion um die Selbst-Begnadigung nicht verstehe:

Ich kenne "Begnadigung" so, daß eine verhängte Strafe erlassen wird.
Die Begnadigung kann daher erst nach der Bestrafung erfolgen.
Die Bestrafung wiederum kann ja erst nach seiner Präsidentschaft erfolgen.
Und damit kann er sich nach der Bestrafung nicht mehr begnadigen, da er ja dann nicht mehr das präsidiale Begnadigungs-Recht hat.
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