> Angeordnet "von oben"?
> Wie das hier bei uns in NRW ist, weiß ich Grad gar nicht. Am einigen
> Supermarktparkplätzen steht es, an anderen nicht. Somit sieht es für mich
> eher so aus als ob es dem Betreiber überlassen ist, ob eine Maskenpflicht
> gilt oder nicht. Wobei sich mir der tiefere Sinn einer Maskenpflicht im
> Freien nicht erschließt
Tatsächlich Amtlich verordnet!
Link
Siehe §3 Absatz 4
Zitat ".......sowie auf diesen räumlich zugeordneten Parkflächen,....."
Aber wie gesagt, wer liest so ein, kompliziert in Amtsdeutsch verfasstes Pamphleth?
Und wer begreift den Sinn?