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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 02.December.2020, 12:05:14 in der Kategorie ot.kultur

deutsche Sprache? geht das nicht besser?

> > "Freistellungsantrag
> > Befreiung von der Steuerpflicht für ausländische Einkünfte
> > Bezug: [Abkommen] oder [gesetzliche Grundlage] oder [Kreis der
> > Berechtigten]"
>
> Die von dir vorgeschlagene Gliederung fände ich sprachlich auch besser.
> Ich selbst war in der Verwaltung (internationale Kultur) und Vorgabe bei
> allen schriftlichen Vorgängen war eigentlich immer, dass man sich um eine
> einfache Sprache bemühen soll.
> Randbemerkung: bei allen Sitzungen mit Dolmetschern haben diese immer
> bestätigt, dass sie wegen des deutschen Satzbaus viel ungerner vom
> Deutschen ins Französische / Englische übesetzen als anders
> herum.
>
> Es ging mir auch nicht primär um die Verständlichkeit - wer dieses
> Formular braucht, der weiß, warum - sondern es war die Betrachtung einer
> reichlich abstrusen deutschen Satzkonstruktion.
>
> Das zu Grunde liegende Gesetz liest sich übrigens auch schön  ;-)
>
> Gesetz
> zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015
> zum Abkommen vom 21. Juli 1959
> zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
> zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen
> und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe
> auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
> sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
> Vom 20. November 2015


Im Deutschen dürfen einfach amtliche Formulierungen in Gesetzen, Vorschriften und Formularen juristisch nicht angreifbar sein. Daher wird alles in einen Satz gepackt, dass man nichts "auseinanderdividieren" kann. Ob's das "einfach Volk" versteht ist wurscht, denn dafür verdienen ja die Anwälte ihr gutes Geld.
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