Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Timbatuku schrieb am 08.November.2020, 22:36:38 in der Kategorie ot.politik

Versandapotheken dürfen keine zusätzlichen Rabatte gewähren

> > > Sollte es ein Apothekensterben geben, dann gute Nacht Notdienst bei
> > Nacht
> > > und am Wochenende. Rettungs- oder Kliniknotdienste oder gar Ärzte
> > würden
> > > ihn sicher nicht übernehmen können, ...
> >
> > Können täten sie wahrscheinlich, nur dürfen sie nicht. Anders als im
> > europäischen Ausland (z.B. Großbritannien) dürfen hierzulande
> > Medikamente nur in Apotheken abgegeben werden. (§43 Abs. 1
> > Arzneimittelgesetz)
>
> Mit Recht! Denn sonst könnten in Deutschland die Ausbildungsberufe für
> Apotheken und das Studienfach Pharmazie abgeschafft werden, wenn nur noch
> ein Gewerbeschein zum Verkauf von Medikamenten vonnöten wäre. Fälschern
> und Placeboproduzenten wären Tür und Tor geöffnet.
> Trotz bester ärztlicher Betreuung unterhalte ich mich mit meinen
> Apothekerinnen und Apothekern regelmäßig über die Marktpräsenz, die
> Wirksamkeit, die Preiswürdigkeit und evtl. Nebenwirkungen und
> Unverträglichkeiten, die ihnen möglicherweise über die Kundschaft besser
> bekannt sind als den Arztpraxen über die Herstellerexpertisen.
> Medikamente vom Discounter oder aus dem Supermarkt? Nein, danke!

An Discounter und Supermarkt hatte ich allerdings auch nicht gedacht. Bei dem o.a. Beispiel aus Großbritannien geht es darum, dass Medikamente auch in Arztpraxen abgegeben werden können. Das geht hier nicht, hielte ich aber für vertretbar. Tut mir leid, dass ich das zuvor missverständlich schrieb.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz