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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 08.November.2020, 13:38:03 in der Kategorie ot.politik

Versandapotheken dürfen keine zusätzlichen Rabatte gewähren

> > Sollte es ein Apothekensterben geben, dann gute Nacht Notdienst bei
> Nacht
> > und am Wochenende. Rettungs- oder Kliniknotdienste oder gar Ärzte
> würden
> > ihn sicher nicht übernehmen können, ...
>
> Können täten sie wahrscheinlich, nur dürfen sie nicht. Anders als im
> europäischen Ausland (z.B. Großbritannien) dürfen hierzulande
> Medikamente nur in Apotheken abgegeben werden. (§43 Abs. 1
> Arzneimittelgesetz)

Mit Recht! Denn sonst könnten in Deutschland die Ausbildungsberufe für Apotheken und das Studienfach Pharmazie abgeschafft werden, wenn nur noch ein Gewerbeschein zum Verkauf von Medikamenten vonnöten wäre. Fälschern und Placeboproduzenten wären Tür und Tor geöffnet.
Trotz bester ärztlicher Betreuung unterhalte ich mich mit meinen Apothekerinnen und Apothekern regelmäßig über die Marktpräsenz, die Wirksamkeit, die Preiswürdigkeit und evtl. Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten, die ihnen möglicherweise über die Kundschaft besser bekannt sind als den Arztpraxen über die Herstellerexpertisen.
Medikamente vom Discounter oder aus dem Supermarkt? Nein, danke!
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