Timbatuku schrieb am 08.November.2020, 13:04:09 in der Kategorie ot.politik
Versandapotheken dürfen keine zusätzlichen Rabatte gewähren
> Sollte es ein Apothekensterben geben, dann gute Nacht Notdienst bei Nacht > und am Wochenende. Rettungs- oder Kliniknotdienste oder gar Ärzte würden > ihn sicher nicht übernehmen können, ...
Können täten sie wahrscheinlich, nur dürfen sie nicht. Anders als im europäischen Ausland (z.B. Großbritannien) dürfen hierzulande Medikamente nur in Apotheken abgegeben werden. (§43 Abs. 1 Arzneimittelgesetz)