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Adi G. schrieb am 07.November.2020, 05:18:48 in der Kategorie ot.politik

Versandapotheken dürfen keine zusätzlichen Rabatte gewähren

> > > Aber auch meine künstliche Tränenflüssigkeit hat meine Apotheke
> nicht
> > > immer vorrätig
Einfach bei der Apotheke bei regelmäßiger Abnahme um Anlagernahme bitten
bzw. den Artikel telefonisch vorbestellen. Geht inzwischen auch per App ("Call my Apo") zB.
Früh vorbestellen, nachmittags abholen. Apotheken sind in der Lage binnen 4h zu bestellen.
Auch Preisverhandlungen sind statthaft. Rabatte werden gewährt usw.
Wir gehen nur nicht in den tiefen ruinösen Versand-Dumpingkeller mit.
Bei den künstlichen Tränen (meine Empfehlung: Thealoz Duo) handelt es sich
um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel. Da sind Rabatte im Gegensatz zu den verschreibungspflichtigen AM ohne Weiteres möglich.

LG

Adi
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